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26. Oktober 2022

Neue Einspeisevergütungen

Seit dem 30.Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze. Die Neuerungen gelten für seit dem neu installierte und in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. In der Vergütung wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen unterschieden.

Eigenversorgung: Feste Einspeisevergütung bei Anlagen bis zu 10 kWp erhalten jetzt 8,2 Cent pro kWh. Für größere Anlagen ab 10 kWp gibt es 7,1 Cent pro kWP.

Bei der Volleinspeisung sind die Vergütungen noch höher: Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Eine Verzögerung des Anlagenbaus, wird nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Konkret wird die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, bis Anfang 2024 ausgesetzt.

Die oben genannten Vergütungssätze bleiben also im Jahr 2023 konstant.

Mit der höheren Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Auf diesen Dächern hat sich Photovoltaik bislang schlicht nicht gelohnt. Das sollen die neuen Vergütungssätze korrigieren.

Mit den Neuregelungen ist auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.